CRA in Kraft
Die Verordnung (EU) 2024/2847 bildet den EU-weiten Rahmen.
Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act bringt EU-weite Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Dieser Überblick erklärt, wer betroffen ist, welche Fristen wichtig sind und wie Organisationen die CRA-Vorbereitung strukturieren können.
Fristen
Die Verordnung (EU) 2024/2847 bildet den EU-weiten Rahmen.
Meldewege, interne Referenzpunkte und Zuständigkeiten werden praktisch wichtig.
Cybersicherheitsanforderungen, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung werden anwendbar.
Pflichten
Cybersicherheitsanforderungen produktbezogen berücksichtigen.
Eingang, Bewertung, Behandlung, Kommunikation und Nachverfolgung strukturieren.
Produkt- und Sicherheitsinformationen, Entscheidungen und Nachweise nachvollziehbar führen.
Vorbereitung
Produktlinien, digitale Bestandteile, Herstellerrolle und Supportbezug erfassen.
Eingangskanäle, Erstbewertung, 24h-/72h-Referenzpunkte und Freigaben festlegen.
Maßnahmen, Fristen, Entscheidungen, Wiedervorlagen und Audittrail dokumentieren.
Einordnung
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung, keine technische Produktprüfung, keine Konformitätsbewertung und keine einzelfallbezogene Bewertung. Maßgeblich ist der offizielle Verordnungstext.